Muss ich beim Verkauf meiner Immobilie Steuern zahlen?

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Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, herauszufinden, ob Sie Steuern zahlen müssen, wenn Sie Ihre Immobilie in Luxemburg verkaufen.

Die Materie ist ziemlich komplex und es gibt nur zwei einfache Fälle:

  • Sie zahlen nie Steuern, wenn Sie die Immobilie unmittelbar nach dem Erwerb selbst genutzt haben und sie auch beim Verkauf noch Ihr Hauptwohnsitz ist,
  • Sie werden fast immer Steuern zahlen, wenn die verkaufte Immobilie nie Ihr Hauptwohnsitz war, z. B. wenn es sich um eine geerbte Immobilie handelt oder die Immobilie immer vermietet war.

In den Details fängt es an, schwieriger zu werden. Hier sind die häufigsten Fälle, in denen Sie keine Steuern auf den Wertzuwachs zahlen müssen:

  • Sie sind sofort nach dem Kauf in die Immobilie eingezogen und sie ist auch beim Verkauf noch Ihr Hauptwohnsitz. Die Wohndauer spielt in diesem Fall keine Rolle.
  • Sie sind nicht sofort nach dem Kauf in die Immobilie eingezogen, haben aber mindestens die letzten 5 Jahre vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz dort gewohnt,
  • Die Immobilie war im Jahr vor dem Verkauf noch Ihr Hauptwohnsitz und Sie sind unmittelbar nach dem Erwerb in die Immobilie eingezogen und sie wurde danach nicht vermietet.

Da es noch viele weitere Fälle gibt, hat die Steuerverwaltung hier einen Online-Simulator für Sie bereitgestellt, mit dem Sie ermitteln können, ob Sie Steuern zahlen müssen. Mit diesem kleinen praktischen Leitfaden können Sie Schritt für Schritt die Fragen beantworten, mit denen Sie feststellen können, ob der Kapitalgewinn besteuert wird oder nicht.

Hier sind noch einige häufig gestellte Fragen zur Besteuerung bei einem Immobilienverkauf.

Muss ich die Kapitalertragssteuer zahlen, wenn ich das Geld innerhalb von 12 Monaten wieder investiere?

JA. Was Sie mit dem Verkaufserlös machen, hat überhaupt keinen Einfluss auf die Besteuerung.

Werde ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie besteuert?

JA. Nach luxemburgischem Recht zahlen Sie in direkter Linie keine Erbschaftssteuer. Aber wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen (auch in gerader Linie), zahlen Sie immer Kapitalertragssteuer (außer natürlich, wenn die geerbte Immobilie auch Ihr Hauptwohnsitz war).

Ist der Wertzuwachs die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem geschätzten Preis für das Erbe?

Nein. Beim Verkauf einer geerbten Immobilie wird als Anschaffungswert der Wert zugrunde gelegt, zu dem die Immobilie in das Familienvermögen gelangt ist, z. B. als die Eltern sie gekauft haben. Dieser ursprüngliche Kaufpreis wird mit einem Koeffizienten neu bewertet, der jährlich von der Steuerverwaltung festgelegt wird und den Sie hier einsehen können.

Wie wird der Wertzuwachs beim Verkauf einer Immobilie berechnet?

Lesen Sie dafür unseren Artikel über die Besteuerung des Kapitalgewinns, um zu verstehen, wie der Kapitalgewinn berechnet wird, welche Kosten Sie abziehen können und welche Freibeträge Ihnen zustehen.

Warum Homexperts für den Verkauf Ihrer Immobilie kontaktieren?

Wir haben eine ausgefeilte Excel-Datei erstellt, die eine Steuerschätzung ermöglicht. So können wir gemeinsam eine Simulation durchführen, die Ihnen einen guten Anhaltspunkt für die zu zahlenden Steuern und Ihr Nettoergebnis gibt.*

Was den Verkaufsprozess anbelangt, ist Homexperts.lu Dank unseres exklusiven Systems in Luxemburg Ihr idealer Partner, um den richtigen Preis zu ermitteln, den Einsatz seriöser Immobilienagenturen zu gewährleisten und Ihnen eine neutrale Betreuung während des gesamten Verkaufsprozesses zu garantieren.

Zögern Sie nicht, uns per Mail oder telefonisch (585 506) zu kontaktieren.

* Dieser Rat und kostenlose Dienstleitung sind strikt für unsere (zukünftigen) Kunden, die mit Homexperts verkaufen. reserviert!

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